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21. Oktober 2008
Eine Insassenversicherung kommt nach einem Unfall für die entstandenen körperlichen Schäden der Betroffenen auf. Der Versicherungsanspruch besteht, solange es sich bei dem Fahrer um eine fahrberechtigte Person handelt. Der Leistungsanspruch besteht selbst dann, wenn ein Insasse bei einem Unfall ums Leben kommt.
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