21. November 2008

Hinsichtlich der SF-Klassen Einstufung gibt es einige Sonderfälle zu beachten. Dazu zählen mitunter Fahranfänger, Zweitwagenbesitzer, Vertragsunterbrechungen, Führerscheinbesitz ohne Fahrzeugbesitz, Rabattübertragung durch Verwandte u.a.




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