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26. Januar 2009
In einem Urteil des Oberlandesgerichts Nürnberg sahen es die Richter für unrecht an, wenn ein Autofahrer, der aufgrund der Bedienung seines Autoradios einen Unfall verursacht, den Versicherungsschutz seiner Vollkaskoversicherung abgesprochen bekommt. Im vorliegenden Fall sollte der Fahrer aufgrund der zugegebenen Unaufmerksamkeit die gesamte Schadenhöhe zahlen. Die Richter sahen dies indes als nicht zulässig an, zumal dies dem Sinn und Zweck einer Vollkasko nicht entspreche.
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