In einer Pressemitteilung der HUK-Coburg warnt die Versicherung vor Schäden, die bei einer Probefahrt entstehen.
Wenn man sein Auto verkaufen will, kann man dem potentiellen Käufer eine Probefahrt eigentlich nicht abschlagen. Die HUK-Coburg warnt aber vor den Konsequenzen, zu der eine solche Probefahrt führen kann, wenn dabei etwaige Schäden entstehen sollten. Denn eine Kfz-Versicherung muss die Kosten nicht übernehmen, wenn man einen Fremden mit seinem Auto hat fahren lassen. Die Kfz-Versicherung übernimmt nur im Falle des Gewahrsamsbruch die Kosten der entstandenen Schäden. Gewahrsamsbruch bedeutet in diesem Zusammenhang Diebstahl. Bei einer Probefahrt hat man dem betreffenden Fahrer aber die Schlüssel freiwillig gegeben und kann deshalb nicht von Diebstahl sprechen. Die HUK-Coburg rät dem Verbraucher, bei einer Probefahrt mitzufahren- dann ist man auf jeden Fall auf der sicheren Seite, was den Versicherungsschutz für eventuell entstehende Schäden angeht.




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