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5. Mai 2009
Wird ein Fahrzeug für einen Zeitraum zwischen zwei Wochen und 18 Monaten außer Betrieb genommen, kann es über eine kostenlose Ruheversicherung abgesichert werden.
Diese setzt die korrekte Abmeldung ebenso wie das ordnungsgemäße Abstellen des Fahrzeuges voraus. Letzteres bedeutet, dass es in einer Garage beziehungsweise auf befriedetem, nicht öffentlichen Gelände abgestellt wird. Während der Abmeldung darf es seine Abstellzone nicht verlassen. Die Ruheversicherung deckt mindestens die Leistungen einer Haftpflichtversicherung ab. Falls vor der Stilllegung eine Kaskoversicherung bestand, ist das Fahrzeug während der Ruhezeit teilkaskoversichert.
Nach erfolgter Wiederanmeldung und Inbetriebnahme des Autos erlischt die Ruheversicherung und es treten automatisch wieder die vor der Stilllegung gültigen Versicherungskonditionen in Kraft.
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