18. Mai 2009

Die Option einer Werkstattbindung kann eine Kfz-Versicherung für den Kunden um bis zu 20 Prozent günstiger gestalten. Trotzdem ist sie keineswegs für alle geeignet.

Viele Versicherer werben mit einer besseren und effektiveren Schadensregulierung bei Unfällen sowie dem günstigen Tarif, der durch eine Werkstattbindung ermöglicht wird. Bei einem entsprechenden Vertragsabschluss verpflichtet sich der Kunde im Gegenzug, im Schadensfall die nötigen Reparaturen bei einer Partnerwerkstatt des Versicherers durchführen zu lassen. Immer mehr Kunden entscheiden sich für diese auf den ersten Blick attraktiv erscheidende Option. Jedoch beinhaltet sie trotz der 5- bis 20-prozentigen Vergünstigungen gewisse Gefahren, die sich in bestimmten Situationen zu einem Fallstrick verwandeln können.

Herstellergarantie gefährdet

Eine Werkstattbindung ist für Kunden mit einem Neuwagen oder einem Fahrzeug mit geringer Laufleistung generell nicht zu empfehlen. Das Risiko besteht darin, dass der Versicherer die Reparaturen in einer Werkstatt vornehmen lässt, in der keine Original-Ersatzteile des Herstellers verwendet werden. Dadurch erlischt in der Regel die Herstellergarantie – und Sie können sich aufgrund der vertraglich geregelten Werkstattbindung nicht oder nur in den seltensten Fällen dagegen wehren. Daher ist diese Option grundsätzlich eher für Besitzer eines älteren Modells geeignet.




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