21. August 2009

Traditionell wird die KFZ-Versicherung zum 30. November gewechselt bzw. gekündigt. Mittlerweile bieten aber immer mehr Versicherer die Möglichkeit, zur Jährung des Tages zu kündigen, an dem die Versicherung abgeschlossen wurde. Auch hier gilt es selbstverständlich, die einmonatige Kündigungsfrist zu beachten und einzuhalten. Auf diese Weise besteht allerdings laut Stiftung Warentest ein erhöhtes Risiko, den Wechseltermin zu verpassen, da bisher eben der einheitliche Termin galt. Wer sich deshalb nicht ganz sicher ist, kann den Vertrag auch weiterhin so abschließen, dass zum Jahresende, also dem 30. November gekündigt werden kann.




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