29. Juni 2010

Bei Abmeldung des eigenen Autos meldet man sich nicht nur von der Verpflichtung ab, Kfz-Steuern zu bezahlen. Mit Abmeldung erlischt auch die Betriebserlaubnis des Wagens. Und die ist wiederum an die Versicherung des Autos gekoppelt. Jedoch ist kaum jemandem bekannt, dass auch für den Wagen ein Versicherungsschutz besteht, der abgemeldet ist, stillgelegt wurde und beispielsweise auf dem Hof oder der Garage steht.

Wenig Information

Doch fast niemand weiß von dieser sogenannten Ruheversicherung. Ein Verbraucher erzählte mir kürzlich, er habe auch erst rein zufällig während seiner IHK Weiterbildung zum Versicherungsfachwirt davon erfahren. Vorher habe ihm nie einer etwas darüber gesagt, weder bei Abschluss der Versicherung, noch bei der Abmeldung bei der Meldestelle.

Im Ernstfall nützlich

Besser man erfährt zufällig davon, als erst im Falle des Falles. Denn wird einem das abgemeldete Fahrzeug aus der Garage gestohlen und damit ein Unfall verursacht, schwitzt man, nachdem man davon erfahren hat, wahrscheinlich schon beim Gedanken an die Kosten, die da auf einen zukommen könnten. Die Erleichterung setzt dann wohl erst ein, wenn man mit Polizei und Versicherung spricht.

Die Bedingungen für die Kfz-Ruheversicherung sind einfach aufgezählt. Sie greift automatisch wenn mit oder an dem Fahrzeug ein Schaden entsteht und gilt bis zu 18 Monate nach Abmeldung des Autos. Sie greift nicht, wenn das Auto auf der Straße oder öffentlichem Raum überhaupt abgestellt wurde. Doch dort ist es sowieso untersagt, ein abgemeldetes Fahrzeug abzustellen. Auch bei Teil- oder Vollkaskoversicherungen gibt es eine Ruheversicherung. Und das Beste ist: Die Ruheversicherung ist beitragsfrei.




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