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3. Dezember 2010
Nun ist es gesetzlich festgelegt. Winterreifen werden nicht mehr nur Kür sondern Pflicht bei Schnee und Minusgraden. Was bisher meist freiwillig nach dem ersten Schneefall gemacht wurde, ist jetzt verpflichtend für jeden Autofahrer der bei winterlichen Wetterverhältnissen mobil bleiben will.
Verschärfter Ton
Bisher war das Gesetzt zwar auch schon existent, der Wortlaut aber weniger definitiv. “Den Witterungsverhältnissen angepasste Ausrüstung”, davon ließ sich rein rechtlich keine Verpflichtung für den Autofahrer, bei Schnee nur noch mit Winterreifen zu fahren, ableiten. Da hat der Gesetzgeber aber nun nachgebessert und die Worte entsprechend genauer gewählt, die den Kraftfahrzeugführer zu angemessener Bereifung verpflichten. Das hat nicht nur zur Folge, dass ein Bußgeld deutlich eindeutiger verhängt werden kann, es ist auch erhöht worden. Zahlte man früher etwas 40 Euro, kostet der Verstoß gegen das neue Gesetz nun schon das doppelte
Versicherung zahlt vielleicht nicht
Kaskoversicherungen haben den Versicherungsschutz auf Grundlage dieses Gesetzes schon eingeschränkt. Wer trotzdem mit Sommerreifen im Tiefschnee unterwegs ist, riskiert neben den hohen Bußgeldern und Fahrverbot auch einen mangelnden Versicherungsschutz. Die normale Kfz-Haftpflicht muss zwar weiterhin zahlen, jedoch kann auch hier im Falle eines Unfalls eine Mitschuld festgestellt werden, wenn der Unfall nachweislich aufgrund der fehlenden Winterbereifung passiert ist. Wer Autofahrer ist, sollte sich also rechtzeitig darum kümmern noch Winterreifen zu ergattern. Momentan sind die Wartelisten lang, aber besser jetzt auf eine solche setzen lassen als den ganzen Winter zu Fuß unterwegs sein! Und vielleicht heißt es dann um Silvester herum schon nicht mehr auf die unangenehme Art: Guten Rutsch!
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